Bei den Privat- bzw. Selbstzahlerbehandlungen besteht die Möglichkeit der Umsetzung meiner Arbeitsphilosophie ohne Reglementierung von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen.
Da ich im Delegationsverfahren arbeite, erfolgt die medizinisch notwendige Behandlung auf Verordnung einer Ärztin bzw. eines Arztes. Auf Grundlage dieses Rezeptes gehen Sie als Patient und ich als Therapeut einen Behandlungsvertrag ein.
Nach der durchgeführten Behandlungsserie erhalten Sie von mir eine Rechnung in Höhe des vom Oberlandesgerichtes Karlsruhe 1995 (Az: 13 U 281/93, 1041/93) für angemessen befundenen Vergütungssatzes.
95,00 € für eine Behandlungszeit von 55 Minuten
Stand: Januar 2026
34,80 € für eine Behandlungszeit von 20 Minuten
Stand: Januar 2026
29,00 € für eine Behandlungszeit von 20 Minuten
Stand: Januar 2026
22,00 € für eine Behandlungszeit von 15 Minuten
Stand: Januar 2026
15,00 €
Stand: Januar 2026
15,00 €
Stand: Januar 2026
15,00 €
Stand: Januar 2026